VORSICHT! Abmahner unterwegs

Seit 24.02.2016 gilt ein neues Teledatengesetz. Dieses Gesetz soll Verbraucher vor unseriösen Unternehmen im Netz schützen. Nicht nur große Unternehmen, sondern auch kleine Webseiten müssen, wenn sie nicht rein privat sind, ab sofort mit Abmahnungen rechnen, wenn sie keine vollständige Datenschutzerklärung auf ihrer Webseite eingebunden haben. Nicht nur Namen, Telefonnummern und E-Mail-Adressen sind nach Auffassung der Datenschützer personenbezogene Daten. Auch IP-Adressen in Serverlogs oder Daten, die z.B. von Google Analytics, Facebook & Co. abgefragt werden, sind personenbezogene Daten. Darüber muss in einer spezifischen Datenschutzerklärung informiert werden. Das führt dazu, dass fast alle Webseiten seit dem 24.02.2016 eine individuelle Datenschutzerklärung benötigen.

Sollte das für Ihre Webseite zutreffen, sollten eine Datenschutzerklärung implementieren, andernfalls droht eine Abmahnung; für etwa 80% aller Webseiten trifft das zu. Der Markt der Abmahner ist sehr aktiv!

Was können Sie tun? Sie können ein erfahrenes Anwaltsbüro beauftragen, oder diese Erklärung selber einbinden; etliche Anwaltsbüros bieten dazu vorgefertigte Texte an, oder auch Textgeneratoren, die Ihnen einen individuellen Text erstellen. In Suchmaschinen (z.B. Google) finden Sie einige.

Diese Erklärungen sind jedoch nicht ausreichend, wenn Sie einen shop betreiben, in dem es zu rechtsverbindlichen Geschäften kommt.

mfg

Alfred Richard